Überdurchschnittliche Kapitalerträge treffen auf Verlustrisiko – Genussrechte sind eine intelligente und solide Kapitalanlage, die einiger Vorinformation bedarf.

Bei einem Genussrecht handelt es sich um ein sogenanntes schuldrechtliches Kapitalüberlassungsverhätlnis. Das heißt, ein Genussrechtsinhaber übergibt einer Gesellschaft (auch Genussrechtsemittent genannt) Kapital, mit welchem sie arbeiten kann. Im Gegenzug zur Überlassung des Kapitals wird der Genussrechtsinhaber etwa mit dem Recht ausgestattet, einen Teil des Gewinns der Gesellschaft zu beanspruchen. Mit anderen Worten: Jemand gibt einem Unternehmen Geld und erhält dafür einen Anteil am Gewinn. Man kann hierbei also von einer Unternehmensbeteiligung sprechen.

Genussrechte gibt es nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz. In der Schweiz haben Genussrechte jedoch einen anderen Namen, hier nennt man sie Partizipationskapital.

Je nach wirtschaftlichem Erfolg des Genussrechtsemittenten kann die Rendite exorbitant sein. Sollte es jedoch anders laufen und eine Liquidation des Unternehmens infolge einer Insolvenz unabwendbar sein, so kann die Einlage des Genussrechtsinhabers erst ausgezahlt werden, wenn alle Gläubiger des Unternehmens befriedigt wurden. Oft genug ist das nicht der Fall, sodass ein Genussrechtsinhaber im schlimmsten Fall einen Totalverlust mit dieser Form der Kapitalanlage verschmerzen muss.

Ich bin unabhängige Fondsexperten und beschäftige mich mit vielen Aspekten der Geld- und Kapitalanlage in Fonds.

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